Reform im Bereich der Parodontologie
Ab 1.7.2021 gilt ein neuer Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich der Parodontologie. Die festgelegte Behandlungsabfolge wurde auf einen modernen, wissenschaftlich fundierten Stand gebracht, was uns ermöglicht, schon in einem sehr frühen Stadium der Parodontose (einer meist ohne Schmerzen langsam voranschreitende Entzündung des Zahnhalteapparates) einzugreifen sowie durch eine langfristige strukturierte Nachsorge den Behandlungserfolg zu sichern. Da in der 2. Lebenshälfte mehr Zähne durch Parodontose als durch Karies verloren gehen, ist diese Reform ein wichtiger Fortschritt zu mehr Zahnerhalt.